Ammer, Linus: Das alte germanische Recht
Ein scharfes Bild germanischen Rechtsdenkens
Ein scharfes Bild germanischen Rechtsdenkens
Die zahlreichen Gesetzestexte germanischer Stämme sind glücklich überliefert, hier zusammengetragen und auf ihre Gemeinsamkeiten und Ursprünge hin untersucht. Linus Ammer zeichnet in „Das alte germanische Recht“ ein scharfes Bild germanischen Rechtsdenkens, dass trotz seiner Varianten in vielen Völkerschaften und Jahrhunderten eine archaische Konsequenz und Klarheit aufweist.
Wie schlossen Germanen den Ehebund? Wer führte ihre Stämme und Heere an? Wie kamen Gericht und Urteil zustande? Wie waren Rache und Fehde geregelt? Wann und wie musste ein Germane schwören? Welche Strafe erfuhr der Dieb, der Mörder, der Ehebrecher? Wie holte man geraubte Ehre zurück? Wie funktionierten Entführungsehe, Thing, Mundschaft, Sippenehre? Was kennzeichnete den freien Mann? Wann und wie führte man einen Zweikampf? Wie wurde geerbt, gepfändet, geklagt, gewählt, verbannt?
Im Recht spiegelt sich das Leben. Der Leser wird anhand des Rechtsbrauches in einer Rundumschau durch alle Bereiche des altgermanischen Alltags geführt. Die teils wörtlich angeführten Gesetzesklauseln von Goten, Alemannen, Dänen usw. geben einen lebhaften Eindruck von Ethos, Kultur und Lebensrealität der Germanen.
Das germanische Recht ist beherrscht von Gedanken der Freiheit, Eigenverantwortung, Kampftapferkeit, Pflichterfüllung und des Sippenzusammenhaltes. Es ist nicht denkbar ohne unumstürzliche Heiligtümer wie Ehre, Eid, Ehe und Verwandtschaft. Weil es sehr von solchem Gefühl, inneren Überzeugungen und schlichtem, uraltem Rechtsinstinkt lebt, taucht der Leser auch in die Geisteshaltung seiner vormittelalterlichen Altvorderen ein und erfährt eine Gedankenwelt, die von modernem Staatsrecht verschiedener kaum sein könnte, viele Begriffe und Praktiken späterer Zeiten aber bereits vorwegnimmt.
Im Buch wird außerdem deutlich: Das germanische Recht ist nicht trennbar von germanischem Wortschatz, Brauch, Religion und der rauen Geschichte seiner Stämme. Es zeigt die erstaunliche Einheit des Denkens und Fühlens von Island bis in die Lombardei und von der Eisenzeit bis ins Hochmittelalter. Wer Ritterschlag, Fehdehandschuh, Königskrone, Tjost und Brautgabe als mittelalterlich ansieht, irrt. Mancher Traditionsstrang altgermanischen Rechts hat gar bis in die Neuzeit überlebt.
Linus Ammer lässt ein Stück deutscher Vorzeit wieder ins Bewusstsein der Gegenwart treten und stellt mithilfe eines umfangreichen Quellenschatzes neben das praktizierte römische, in all seiner Urwüchsigkeit, das alte germanische Recht.
Gemeindewesen
Sippe – Gau – Stamm – Stammesgruppe – Großstamm – Staatlichkeit – Subsidiarität – Volksstaatlichkeit
Königtum
Geschlechtermythos – Königsheil – Königspflicht – Vorkämpfertum – Volkssouveränität – Königswahl
Schultheiß und Priester
Ursprung und Amtsinhalt – Rater und Goden
Kriegeradel
Vorkämpfer – Leistungsadel – Diplomaten – Adelskennzeichen – Indogermanischer Herrenadel – Gefolgschaft
Heerführer und Heerfahrt
Amtsausmaß – Kriegsgrund – Heerschau – Heerbann – Heeresorganisation – Heerversammlung – Bündnisfall
Knechte
Ursachen – Sklaven – Leibeigene – Freigelassene – Volkszugehörigkeit – Knechtschaftssymbole
Der freie Mann
Tüchtigkeit und Wehrfähigkeit – Rechtsschutz – Schonung – Pflichten – Status – Rechte – Symbole des Freien
Waffenleite und Vormundschaft
Voraussetzungen – Mündigkeit – Vormund – Hausstand – Eidesfähigkeit – Prüfung – Kriegergemeinschaft
Friede und Urlog
Heil – Frieden – Urzustand – Vertrag – Friedlosigkeit – Gesetzlichkeit und Ungesetzlichkeit
Sippe
Sippeneinheit – Benennungen – Abstammung – Namensgebung – Sippennamen – Sippenbündnis – Blutsbrüderschaft – Sippenpflichten
Besitz und Erbe
Allod – Sippeneigen – Allmende – Bodennutzung – Grabbeigabe
– Vererbbarkeit – Erbrecht – Erbfolge – Verwandtschaftsrechnung –
Erbteilung – Verlust der Allmende – Pacht und Lohn – Schuld, Pfand,
Geisel – Gabe und Gegengabe – Beuteteilung – Landnahme – Freisassen –
Umzug
Ehe
Sippenbündnis – Werbung – Verlobung – Trauung – Brautpreis,
Mitgift, Wittum und Morgengabe – Kauf – Ehehindernisse –
Entführungsehe und Raubehe
Frauen und Kinder
Ehelichkeit – Uneheliche Kinder – Aussetzung – Taufe – Volljährigkeit – Witwenschaft – Ehebruch – Sexualverbrechen – Frauenehre
192 Seiten, Festeinband
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