Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Angela Merkel, hat seit ihrer Amtsübernahme mehrfach geschworen, dass sie – so wahr ihr Gotte helfe – ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde (Art. 56 i. V. m. Art. 64 Absatz 2 Grundgesetz -GG). Sie bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung (Art. 65 Satz 1 GG).

Nicht nur in der Bevölkerung Deutschlands wachsen die Zweifel daran, ob diese Amtsträgerin mit ihren Entscheidungen in der Flüchtlingspolitik ihrem Schwur in jeder Hinsicht gerecht wird. Merkel hat erklärt, dass Deutschland nicht mehr ihr Land sei, wenn man dort nicht mehr mit freundlichem Gesicht in einer Notlage helfen könne. Das mag ein schwerer Verlust für Deutschland werden. Aber: Nachdem im Jahre 2015 insgesamt mehr als eine Million Menschen vor Krieg, Krisen und sonstiger Bedrängnis geflohen sind, ist nicht abzusehen, wie viele von ihnen in den nächsten Jahren aus Afrika und dem Nahen und Mittleren Osten und anderen Teilen der Welt noch kommen werden. Die Entwicklung wird nicht an den Grenzen des deutschen Staatsgebietes gesteuert. Die Bundesregierung hat sich entschlossen, vermeintlichen Geboten der Humanität mehr Beachtung zu schenken, als dem geltenden Recht.

Barmherzigkeit und christliche Nächstenliebe sind zwar menschlich anrührend. Sie genügen aber nicht, um das Gemeinwohl zu bewahren und um Sicherheitsbedürfnisse zu befriedigen. Im Gegenteil: Die eklatanten Mängel bei dem Bemühen um ein wirksames Management der anhaltenden Flüchtlingskrise – dazu gehört eine drastische und nachhaltige Reduzierung der Anzahl hereinströmender Menschen – gefährden die innere und äußere Sicherheit Deutschlands und seiner Nachbarstaaten. Sie stellen auch den Status Deutschlands als Rechtsstaat in Frage. In der Bevölkerung wird das Gefühl der Überforderung und Unsicherheit stärker, da die zuständigen Behörden immer weniger in der Lage sind, ihren Schutzauftrag angemessen zu erfüllen. Die Bundesregierung hat weder hinreichend wirksame Beiträge zur Beseitigung der Fluchtursachen geleistet noch in Europa für eine solidarische Lastentragung gesorgt. 

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