Arnim, Hans Herbert von: Die Angst der Richter vor der Macht
Die verdeckte Finanzierung der Parteien durch den Staat
Die verdeckte Finanzierung der Parteien durch den Staat
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. Juli 2015
eine Klage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung nicht zugelassen.
Auch in seinem Beschluss vom 19. September 2017 ist es auf die Sache
kaum eingegangen. In beiden Beschlüssen ist das Gericht vor der
politischen Macht eingeknickt. Denn es geht um das »finanzielle
Eingemachte« der Berliner politischen Klasse. Um ohne öffentliche
Verhandlung kurzen Prozess zu machen, hat das Gericht das Vorbringen der
Klägerin unterdrückt und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs massiv
verletzt. Das ist auch dem Verfassungsgericht nicht erlaubt und kann
nicht das letzte Wort sein.
Das Versagen der Karlsruher Richter
und die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, müssen publik gemacht und
eine Diskussion in der allgemeinen und der Fachöffentlichkeit angestoßen
werden.
Wenn die Politik in eigener Sache entscheidet und das Gericht sich wegduckt, wird öffentliche Kontrolle umso wichtiger.
In
den 1960er-Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht der offenen
Staatsfinanzierung der Parteien Grenzen gesetzt. Daraufhin ergriffen die
Parteien die Flucht in die verdeckte Staatsfinanzierung. Unbehelligt
von Kontrollen und Grenzen, ließen sie die Subventionen ihrer Fraktionen
im Bundestag und die sogenannten Globalzuschüsse ihrer Stiftungen in
die Höhe schießen, und die Abgeordneten bewilligten sich persönliche
Mitarbeiter, deren Zahl ebenfalls rasch anstieg - auch um sie für
Parteizwecke verwenden zu können. In der Zwischenzeit ist die verdeckte
Staatsfinanzierung der Parteien mehr als viermal so hoch wie die offene
staatliche Parteienfinanzierung.
Die Parteien haben sich ihren
eigenen Staat geschaffen. Hans Herbert von Arnim deckt auf, welcher
Mittel und Methoden sich die politische Klasse bedient, um die Regeln zu
ihrem eigenen Vorteil umzugestalten und sich immer neue Geldquellen zu
erschließen.
Parteienherrschaft und Willkür wirksam zu begrenzen ist deshalb dringend geboten!
Die
Folgen übermäßiger staatlicher Finanzierung sind zunehmend bürgerferne
Staatsparteien und wachsende Parteienverdrossenheit der Bürger. Darin
liegt ein fundamentales Demokratieproblem.
Es ist höchste Zeit, eine öffentliche Debatte darüber in Gang zu bringen!
»Niemand
außer dem Bundesverfassungsgericht hat schon so viele Gesetze aus den
Angeln gehoben wie diese Einmann-Instanz namens Hans Herbert von Arnim.« Die Zeit
157 Seiten, gebunden
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