Freytagh-Loringhoven: Kriegsausbruch und Kriegsschuld 1939
Geheime Bibliothek - Verschwundene Werke, Band 2
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Der Autor dieses Buches, Professor für Staats- und Völkerrecht Freiherrn
von Freytagh-Loringhoven, kommt in diesem Buch zu einem eindeutigen
Fazit: »…dass eine rechtliche Kriegsschuld Deutschlands schlechtweg
nicht in Frage kommt. Da Deutschland der Liga der Nationen nicht
angehört und somit nur durch das allgemeine Völkerrecht gebunden ist,
steht ihm an sich das Recht zur Kriegführung unbeschränkt zu. Es hat
auch wider den Kellogg-Pakt nicht verstoßen, da es kriegerische
Maßnahmen nur in Abwehr polnischer Angriffshandlungen angewandt und
somit gegen Polen einen Verteidigungskrieg geführt hat. Einen
Verteidigungskrieg führt es auch gegen England und Frankreich, die ihm
den Krieg erklärt haben. Dagegen haben Polen, England und Frankreich
gegen die für sie verbindliche Satzung der Liga der Nationen ebenso wie
gegen den Kellogg-Pakt verstoßen. Polen hat sich eine Anzahl von
Handlungen gegen Deutschland zuschulden kommen lassen, die unbestreitbar
als Angriff zu bezeichnen sind. England und Frankreich wiederum haben
Deutschland rechtswidrig den Krieg erklärt, obgleich sie dazu nicht
einmal in dem Fall befugt gewesen wären, wenn dieses tatsächlich ihren
Bundesgenossen Polen angegriffen hätte.«
Wie will man künftige Kriege
vermeiden, wenn die Ursachen für den Zweiten Weltkrieg – mehr als 75
Jahre nach Kriegsende – immer noch nicht richtig aufgearbeitet werden
konnten.
160 Seiten, gebunden
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